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   OLG Saarbrücken, 05.01.1983 - 1 U 154/82   

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OLG Saarbrücken, 05.01.1983 - 1 U 154/82 (https://dejure.org/1983,15195)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.01.1983 - 1 U 154/82 (https://dejure.org/1983,15195)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Januar 1983 - 1 U 154/82 (https://dejure.org/1983,15195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufungsverfahren; Unterlassungsanspruch wegen beanstandeter Werbemaßnahme; Werbung als unmittelbarer Eingriff in den Gewerbebetrieb; Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gem. § 1 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.1983 - 1 U 154/82
    Eine derartige denkbare Beeinflussung des Absatzes des dargestellten Produktes hätte auch eine Beeinträchtigung der gewerblichen Tätigkeit des Herstellerunternehmens zur Folge und könnte eine Eingriffshandlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen (s. BGH NJW 1959, 479).

    Mit dem Bundesgerichtshof (NJW 1966, 1617, 1619) [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64] ist nämlich davon auszugehen, daß ein derartiger unmittelbarer Eingriff in den Gewerbebetrieb nicht schon die Rechtswidrigkeit indiziert; vielmehr ist die Rechtswidrigkeit festzustellen (so schon Ennecc.-Lehmann, Schuldrecht, 15. Bearbeitung, § 229 II); und zwar ist die Rechtswidrigkeit bei dem in der Rechtsprechung herausgebildeten Auffangtatbestand der rechtswidrigen Beeinträchtigung der gewerblichen Tätigkeit erst aus der zu mißbilligenden Art. der Schädigung abzuleiten (BGHZ 29, 65; 36, 19 [BGH 03.10.1961 - VI ZR 242/60] ; 36, 77) [BGH 06.11.1961 - AnwZ B 32/61].

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.1983 - 1 U 154/82
    Mit dem Bundesgerichtshof (NJW 1966, 1617, 1619) [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64] ist nämlich davon auszugehen, daß ein derartiger unmittelbarer Eingriff in den Gewerbebetrieb nicht schon die Rechtswidrigkeit indiziert; vielmehr ist die Rechtswidrigkeit festzustellen (so schon Ennecc.-Lehmann, Schuldrecht, 15. Bearbeitung, § 229 II); und zwar ist die Rechtswidrigkeit bei dem in der Rechtsprechung herausgebildeten Auffangtatbestand der rechtswidrigen Beeinträchtigung der gewerblichen Tätigkeit erst aus der zu mißbilligenden Art. der Schädigung abzuleiten (BGHZ 29, 65; 36, 19 [BGH 03.10.1961 - VI ZR 242/60] ; 36, 77) [BGH 06.11.1961 - AnwZ B 32/61].

    Dabei ist, um die Grenze zwischen rechtswidrigem und nicht rechtswidrigem Eingriff deutlich zu machen, zu berücksichtigen, daß die Rechtswidrigkeit nur bei böswilliger oder gehässiger Schmähkritik angenommen wird (NJW 1966, 1617, 1619 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64] ; 1974, 1763).

  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.1983 - 1 U 154/82
    Mit dem Bundesgerichtshof (NJW 1966, 1617, 1619) [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64] ist nämlich davon auszugehen, daß ein derartiger unmittelbarer Eingriff in den Gewerbebetrieb nicht schon die Rechtswidrigkeit indiziert; vielmehr ist die Rechtswidrigkeit festzustellen (so schon Ennecc.-Lehmann, Schuldrecht, 15. Bearbeitung, § 229 II); und zwar ist die Rechtswidrigkeit bei dem in der Rechtsprechung herausgebildeten Auffangtatbestand der rechtswidrigen Beeinträchtigung der gewerblichen Tätigkeit erst aus der zu mißbilligenden Art. der Schädigung abzuleiten (BGHZ 29, 65; 36, 19 [BGH 03.10.1961 - VI ZR 242/60] ; 36, 77) [BGH 06.11.1961 - AnwZ B 32/61].
  • BGH, 03.10.1961 - VI ZR 242/60

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.1983 - 1 U 154/82
    Mit dem Bundesgerichtshof (NJW 1966, 1617, 1619) [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64] ist nämlich davon auszugehen, daß ein derartiger unmittelbarer Eingriff in den Gewerbebetrieb nicht schon die Rechtswidrigkeit indiziert; vielmehr ist die Rechtswidrigkeit festzustellen (so schon Ennecc.-Lehmann, Schuldrecht, 15. Bearbeitung, § 229 II); und zwar ist die Rechtswidrigkeit bei dem in der Rechtsprechung herausgebildeten Auffangtatbestand der rechtswidrigen Beeinträchtigung der gewerblichen Tätigkeit erst aus der zu mißbilligenden Art. der Schädigung abzuleiten (BGHZ 29, 65; 36, 19 [BGH 03.10.1961 - VI ZR 242/60] ; 36, 77) [BGH 06.11.1961 - AnwZ B 32/61].
  • BGH, 27.01.1982 - I ZR 61/80

    POINT

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.1983 - 1 U 154/82
    Ein Wettbewerbsverhältnis ist danach dann gegeben, wenn sich Waren oder gewerbliche Leistungen gegenüber stehen, die einander nach der Verkehrsanschauung im Absatz behindern können (Baumbach-Hefermehl, aaO, BGH GRUR ...; 1960, 144, 146; WRP 1982, 407, 408 a. E.).
  • BGH, 09.10.1959 - I ZR 78/58

    Bambi

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.1983 - 1 U 154/82
    Ein Wettbewerbsverhältnis ist danach dann gegeben, wenn sich Waren oder gewerbliche Leistungen gegenüber stehen, die einander nach der Verkehrsanschauung im Absatz behindern können (Baumbach-Hefermehl, aaO, BGH GRUR ...; 1960, 144, 146; WRP 1982, 407, 408 a. E.).
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